Der Weg zur Physiotherapie
1. Kontaktieren Sie mich für eine Terminvereinbarung per Telefon oder Email.
2. Für die Physiotherapie benötigen Sie eine aktuelle ärztliche Verordnung.
3. Bitte lassen Sie die Verordnung vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen, um die anteilige Kostenrückerstattung zu gewährleisten.
Für präventive Behandlungen, z.B. Handling- oder Entwicklungsberatung bei Säuglingen, sowie für Babymassagekurse und Trageberatung ist keine ärztliche Verordnung erforderlich.
Kosten
4. Da ich Wahlphysiotherapeutin bin erfolgt die Verrechnung direkt mit Ihnen. Zur Hälfte und am Ende einer Behandlungsserie erhalten Sie jeweils eine Honorarnote, welche bitte innerhalb von 7 Tagen zu überweisen ist.
5. Zu Therapieende können Sie die Honorarnote gemeinsam mit der bewilligten Verordnung und Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um die tarifmäßige Kostenrückerstattung zu beantragen. Eine Zusatzversicherung deckt teils die zusätzlichen Kosten.
Terminabsage: Termine, welche nicht wahrgenommen werden können, bitte ich Sie spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen, da sonst die Kosten für die freigehaltene Therapiestunde verrechnet werden müssen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Details und offene Fragen kläre ich gerne im persönlichen Gespräch!